Konditionen
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei langfristiger Eventplanung kann es zu Preisänderungen kommen. Steigen die Preise von Leistungspartnern um mehr als 3 %, erfolgt eine Anpassung der Kalkulation. Diese wird umgehend schriftlich mitgeteilt.
Für die Erstellung konkreter Angebotsinhalte wie Catering, Rahmenprogramme etc. oder die Inanspruchnahme weiterer Beratungsleistungen über das Erstgespräch hinaus, erheben wir eine Gebühr von 150,00 € netto. Diese wird bei Auftragserteilung auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Die finale Teilnehmerzahl ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung mitzuteilen. Eine Reduzierung der vertraglich festgelegten Teilnehmerzahl ist für interne Leistungen bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn um maximal 5 % möglich.
Um einen reibungslosen Beginn des Events zu gewährleisten, ist die endgültige Startzeit dem Vermieter bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung mitzuteilen.
Die GEMA-Gebühr ist in diesem Angebot nicht enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, eine entsprechende Anmeldung selbst vorzunehmen. Alle notwendigen technischen Daten werden dem Mieter auf Nachfrage gern zur Verfügung gestellt.
Bei der Buchung von Künstlern jeglicher Art fällt zusätzlich eine Abgabe an die Künstlersozialkasse in Höhe von 5,0 % auf die für den Künstler anfallenden Kosten an.
Die Zahlung der im Vorfeld bestätigten Leistungen erfolgt zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Weitere Kosten sowie variable Leistungen, die erst nach der Veranstaltung final definiert und zählbar sind, werden mit der Schlussrechnung abgerechnet.
Sollten im Zuge der Veranstaltung Schäden am Gebäude oder am Mietmobiliar entstehen, haftet der Kunde hierfür in vollem Umfang.
Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung der Location wird eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 150,00 € erhoben.
Allgemeine Stornobedingungen
Führt der Mieter die Veranstaltung nicht zum vertraglich vereinbarten Termin durch oder tritt vom Mietvertrag zurück bzw. kündigt diesen, ohne dass ein individuell vereinbartes oder gesetzlich geregeltes Rücktrittsrecht besteht, ist eine Ausfallentschädigung an den Vermieter zu zahlen.
Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage:
-bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Nutzungsentgelts
-zwischen 30 und 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Nutzungsentgelts
-weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Nutzungsentgelts
Die Ausfallentschädigung umfasst auch bereits erbrachte Zusatzleistungen. Der Vermieter behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
In Pandemie-Zeiten gewähren wir eine Sonderregelung: Kostenfreie Verschiebung des Events mit allen gebuchten Leistungen auf einen neuen frei wählbaren Termin.